- Erlös
- I. Rechnungswesen:Auf besonderen Ertragskonten ausgewiesener Gegenwert aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Produkten, Waren und Dienstleistungen, vermindert um ⇡ Umsatzsteuer und ⇡ Erlösschmälerungen (⇡ Umsatzerlös). Die E. umfassen in der ⇡ Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Umsatzerlöse und einen Teil der sonstigen betrieblichen Erträge.- Beim ⇡ Liquidationsverkauf kann der E. einen steuerpflichtigen Liquidationsgewinn enthalten.- 1. E. als Gegenbegriff der ⇡ Kosten: Diese Begriffsfassung setzt sich zunehmend durch mit der Folge, dass der Begriff der ⇡ Leistung als früher dominierender Gegenbegriff (Kosten- und Leistungsrechnung) nunmehr das Mengengerüst der E. kennzeichnet.- 2. Erlösarten: Teile eines Gesamterlöses, die für bestimmte Entgeltkomponenten (Teilpreise) anfallen, z.B. Grundgebühr und leistungsabhängige Gebühr für Fernsprechleistungen.- Vgl. auch ⇡ Einzelerlös, ⇡ Gemeinerlös, ⇡ negativer Erlös, ⇡ Nettoerlös, ⇡ Bruttoerlös.II. Preis- und Markttheorie:Umsatz; stellt das mathematische Produkt aus Preis p und Menge x dar:U = p · x.Mittels dieser Definition gelangt man zur Erlös- oder Umsatzfunktion. Ist p = f (x) die ⇡ Preisabsatzfunktion, so folgt:U(x) = f(x) · x.Häufig benutzte Spezialfälle ergeben sich beim Mengenanpasser-Fall (p = f (x) = p̅), nämlich:U = p̅ · x, wobei p̅ = gegebener Marktpreis,und bei der linearen Preisabsatzfunktion p = a - bx, nämlich:U = ax - bx2 („Umsatzparabel“).
Lexikon der Economics. 2013.